Artikel 8 Sanktionskatalog - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
8.01

Um ein angemessenes Beurteilungsverfahren zu gewährleisten, verpflichtet sich der Lizenzgeber,

  1. einen Sanktionskatalog für das Klublizenzierungsverfahren zusammenzustellen, der Sanktionen für die Nichteinhaltung der in Absatz 18.02 aufgeführten Kriterien festlegt. Diese können beispielsweise aus einer Verwarnung, einer Geldbuße oder der Verpflichtung, bis zu einem festgelegten Termin bestimmte Nachweise zu erbringen oder bestimmte Bedingungen zu erfüllen, bestehen. Es obliegt den zuständigen nationalen Organen, diese Sanktionen gegen die Lizenzbewerber/Lizenznehmer zu verhängen;

  2. im Falle der Verletzung anderer Bestimmungen des Klublizenzierungsreglements die nationalen Disziplinarbestimmungen hinzuzuziehen (z.B. bei der Einreichung gefälschter Unterlagen, Nichteinhaltung von Fristen, Sanktionen gegen Einzelpersonen, usw.).