Relevanter Aufwand und Ertrag werden in Anhang J definiert.
Der Lizenznehmer muss den relevanten Aufwand und Ertrag mit dem geprüften Jahresabschluss und/oder den zugrunde liegenden Rechnungslegungsunterlagen berechnen und abstimmen, sowie gegebenenfalls mit den erwarteten Informationen.
Relevanter Aufwand und Ertrag müssen angepasst werden, um den Zeitwert dieser Geschäftsvorfälle abzubilden (gemäß Anhang J), bzw. bei Spielertransfers zwischen verbundenen Klubs ist der Wert gemäß Anhang G anzugeben.
Lautet der Jahresabschluss eines Lizenznehmers auf eine andere Währung als auf Euro, muss sein relevanter Aufwand und Ertrag anhand des von der europäischen Zentralbank oder einer anderen angemessenen Quelle veröffentlichten durchschnittlichen Wechselkurses für die Berichtsperiode in Euro umgerechnet werden.