Artikel 86 Berechnung der Fußballeinnahmen und der aggregierten Fußballeinnahmen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
86.01

Fußballeinnahmen sind die Differenz zwischen dem relevanten Ertrag und dem relevanten Aufwand, berechnet für eine einzige Berichtsperiode.

86.02

Ein Lizenznehmer kann bei den Fußballeinnahmen einen Überschuss oder ein Defizit ausweisen. Ein Fußballeinnahmen-Überschuss wird generiert, wenn der relevante Ertrag höher ist als der relevante Aufwand. Ein Fußballeinnahmen-Defizit wird generiert, wenn der relevante Aufwand höher ist als der relevante Ertrag.

86.03

Aggregierte Fußballeinnahmen sind die Summe der Fußballeinnahmen des Lizenznehmers für jede der drei aufeinanderfolgenden Berichtsperioden bis zu und einschließlich der Berichtsperiode, die im Kalenderjahr endet, in dem die UEFA-Klubwettbewerbe beginnen (d.h. T, T-1 und T-2) plus gegebenenfalls eine Anpassung nach oben für relevante Finanzanlagen in Übereinstimmung mit Artikel 89.

86.04

Sind die aggregierten Fußballeinnahmen eines Lizenznehmers positiv (Null oder höher), verzeichnet der Lizenznehmer einen aggregierten Fußballeinnahmen-Überschuss. Sind die aggregierten Fußballeinnahmen eines Lizenznehmers negativ (unter Null), verzeichnet der Lizenznehmer ein aggregiertes Fußballeinnahmen-Defizit.