Die annehmbare Abweichung ist das maximal mögliche aggregierte Fußballeinnahmen-Defizit für einen Lizenznehmer, mit dem die Fußballeinnahmen-Regel noch als erfüllt gilt.
Die annehmbare Abweichung beträgt EUR 5 Mio. Das Defizit kann diesen Betrag jedoch bis zu maximal EUR 60 Mio. überschreiten, wenn eine solche Überschreitung vollständig entweder durch Beiträge in der Berichtsperiode T oder durch Eigenkapital am Ende der Berichtsperiode T gedeckt ist.
Die annehmbare Abweichung kann zudem für jede Berichtsperiode in der Monitoring-Periode um bis zu EUR 10 Mio. erhöht werden, in der:
-
gegen den Lizenznehmer keine Disziplinarmaßnahme im Zusammenhang mit den Klub-Monitoring-Vorschriften verhängt wurde;
-
der Lizenznehmer keinem Vergleich mit der FKKK untersteht; und
-
der Lizenznehmer folgende finanziellen Bedingungen gemäß Anhang J erfüllt:
-
positives Eigenkapital;
-
Quick Ratio (Liquidität 2. Grades);
-
nachhaltige Schulden;
-
Fortführungsfähigkeit.
-
Umfasst eine Monitoring-Periode eine Berichtsperiode, die mehr oder weniger als zwölf Monate dauert, wird die annehmbare Abweichung je nach Anzahl Monate der Monitoring-Periode nach oben oder unten angepasst.