Artikel 87 Annehmbare Abweichung - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
87.01

Die annehmbare Abweichung ist das maximal mögliche aggregierte Fußballeinnahmen-Defizit für einen Lizenznehmer, mit dem die Fußballeinnahmen-Regel noch als erfüllt gilt.

87.02

Die annehmbare Abweichung beträgt EUR 5 Mio. Das Defizit kann diesen Betrag jedoch bis zu maximal EUR 60 Mio. überschreiten, wenn eine solche Überschreitung vollständig entweder durch Beiträge in der Berichtsperiode T oder durch Eigenkapital am Ende der Berichtsperiode T gedeckt ist.

87.03

Die annehmbare Abweichung kann zudem für jede Berichtsperiode in der Monitoring-Periode um bis zu EUR 10 Mio. erhöht werden, in der:

  1. gegen den Lizenznehmer keine Disziplinarmaßnahme im Zusammenhang mit den Klub-Monitoring-Vorschriften verhängt wurde;

  2. der Lizenznehmer keinem Vergleich mit der FKKK untersteht; und

  3. der Lizenznehmer folgende finanziellen Bedingungen gemäß Anhang J erfüllt:

    1. positives Eigenkapital;

    2. Quick Ratio (Liquidität 2. Grades);

    3. nachhaltige Schulden;

    4. Fortführungsfähigkeit.

87.04

Umfasst eine Monitoring-Periode eine Berichtsperiode, die mehr oder weniger als zwölf Monate dauert, wird die annehmbare Abweichung je nach Anzahl Monate der Monitoring-Periode nach oben oder unten angepasst.