Der Lizenznehmer muss den Lizenzgeber und die UEFA unverzüglich in schriftlicher Form über wesentliche Änderungen informieren, insbesondere nach dem Stichtag erfolgte Ereignisse von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, und dies mindestens bis zum Ende der lizenzierten Spielzeit.
Die von der Unternehmensleitung des Lizenznehmers zusammengestellten und eingereichten Angaben müssen Folgendes enthalten:
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eine Beschreibung der wesentlichen Änderung, gegebenenfalls der Art des Ereignisses oder der Bedingung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung; und
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eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Änderung bzw. eine Stellungnahme (mit Begründung), dass eine solche Schätzung nicht möglich ist.