Der Abschlussprüfer muss unabhängig sein und im Sinne der Internationalen Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer (Code of Ethics for Professional Accountants) der International Federation of Accountants (IFAC) (vgl. Artikel 66 und Artikel 68 sowie Anhang G) handeln.
Der Abschlussprüfer muss einer Wirtschaftsprüferorganisation angehören, die Mitglied der IFAC ist. Sind auf dem Gebiet eines Lizenzbewerbers keine IFAC-Mitglieder tätig, so hat der Lizenzbewerber einen unabhängigen Abschlussprüfer einzusetzen, der nach nationalem Recht autorisiert ist, Wirtschaftsprüfungsaufgaben wahrzunehmen.