F.6 Spielerverzeichnis - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023

F.6.1

Alle Lizenzbewerber/Lizenznehmer haben ein Spielerverzeichnis zu erstellen und dem Lizenzgeber einzureichen.

F.6.2

Das Spielerverzeichnis muss dem Abschlussprüfer vorgelegt werden. Dieser muss die aggregierten Zahlen im Spielerverzeichnis mit den relevanten Zahlen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahres- und Zwischenabschluss abstimmen. Das Spielerverzeichnis muss im Jahres- oder Zwischenabschluss jedoch nicht angegeben werden.

F.6.3

Folgende Mindestangaben zu jedem relevanten Spieler müssen im Spielerverzeichnis enthalten sein:

  1. Name und Geburtsdatum;

  2. Datum des Beginns des ursprünglichen Spielervertrags und Enddatum des aktuellen Vertrags;

  3. Kosten im Zusammenhang mit der Spielerregistrierung;

  4. Kumulierte Amortisation aus Übertrag und zum Ende der Periode;

  5. Amortisation der Spielerregistrierung in der Periode;

  6. Wertberichtigung der Spielerregistrierung in der Periode;

  7. Veräußerung der Spielerregistrierung (Kosten und kumulierte Amortisation);

  8. Nettobuchwert (Buchwert);

  9. Gewinn/Verlust aus der Veräußerung der Spielerregistrierung; und

  10. Weiterverkaufsrechte (oder Ähnliches), d.h. Beschreibung und (wenn möglich) Quantifizierung von Weiterverkaufsrechten für einen Fußballklub, der früher die Spielerregistrierung gehalten hat, ausgenommen Ausbildungsentschädigung und/oder Solidaritätsbeiträge.

F.6.4

Relevante Spieler, die im Spielerverzeichnis erfasst werden müssen, sind:

  1. alle Spieler, deren Spielerregistrierung vom Lizenzbewerber/Lizenznehmer zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Periode gehalten wurde und für die (zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Berichtsperiode oder in vorangegangenen Perioden) direkte Anschaffungskosten angefallen sind; und

  2. alle Spieler, in deren Zusammenhang (zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Berichtsperiode) Erträge/Gewinne (oder Verluste) verbucht wurden.

F.6.5

Bei Lizenzbewerbern/Lizenznehmern, welche die Buchführung für Spieler berichtigt haben, um die in diesem Reglement festgelegten Anforderungen an die Rechnungslegung zu erfüllen, müssen die aggregierten Zahlen aus dem Spielerverzeichnis mit dem überarbeiteten Jahresabschluss übereinstimmen.