Der Jahresabschluss muss auch einen Finanzbericht oder Anmerkungen der Unternehmensleitung (manchmal auch als Lagebericht bezeichnet) enthalten, aus dem die wesentlichen Merkmale der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des berichtenden Unternehmens und die wichtigsten Risiken und Unsicherheiten für das Unternehmen hervorgehen.
Der Jahresabschluss muss auch die Namen sämtlicher Personen enthalten, die zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres als Mitglieder der Unternehmensleitung, der Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane des berichtenden Unternehmens tätig waren.