G.2 Konsolidierungs-/Kombinationsvorschriften - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023

G.2.1

Die Finanzinformationen aller im Berichtskreis enthaltenen Unternehmen (gemäß Artikel 65) müssen entweder konsolidiert oder kombiniert werden, wie wenn es sich um ein einziges Unternehmen handeln würde.

G.2.2

Ein konsolidierter Jahresabschluss ist der Jahresabschluss eines Konzerns, in dem Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Ertrag, Aufwand und Zahlungsströme der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften als jene eines einzigen Unternehmens präsentiert werden.

G.2.3

Ein kombinierter Jahresabschluss ist ein Abschluss, der Informationen über zwei oder mehr Unternehmen enthält, die unter gemeinsamer Beherrschung stehen, ohne Informationen über das beherrschende Unternehmen.