G.5 Anforderungen an die Rechnungslegung für spezifische Aufwandposten - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023

G.5.1

Anreiz-/Bonuszahlungen an Arbeitnehmer

  1. Alle Formen von Vergütungen, die durch ein Unternehmen im Austausch für geleistete Dienste eines Arbeitnehmers erbracht werden, einschließlich Boni und Anreizzahlungen wie leistungsabhängige Vergütungen, Handgelder und Loyalitätsanreize, müssen als Personalaufwand ausgewiesen werden.

  2. Bonus- und/oder Anreizzahlungen, die vollständig durch den Klub an eine Person ausgezahlt werden müssen, ohne weitere Bedingung oder Leistungspflicht (d.h. der Klub muss die Zahlungen leisten), müssen bei ihrer Auslösung als Personalaufwand verbucht werden.

  3. Bonus- und/oder Anreizzahlungen, die davon abhängig sind, dass der Spieler und/oder der Klub eine zukünftige Bedingung erfüllt, zum Beispiel der Einsatz des Spielers bei Begegnungen und/oder der Erfolg des Klubs, müssen zu dem Zeitpunkt als Personalaufwand verbucht werden, zu dem die Bedingung erfüllt wurde oder ihre Erfüllung höchst wahrscheinlich wird.

  4. Anreiz- und/oder Bonuszahlungen an Spieler bei Beginn und/oder Verlängerung eines Arbeitsvertrags mit einer Bedingung oder Leistungspflicht müssen über die relevante Periode hinweg systematisch verbucht werden.

G.5.2

Abfindungen an Arbeitnehmer

Ein Klub hat die Kosten für Abgangsentschädigungen an Arbeitnehmer vollständig zu verbuchen, sobald er das Angebot solcher Entschädigungen nicht mehr zurückziehen kann.