G.6 Anforderungen an die Rechnungslegung für spezifische Einnahmeposten - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023

G.6.1

Saisonkarten und ähnliche Einnahmen

Einnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Saisonkarten und ähnlichen spielbezogenen Verkäufen müssen zu dem Zeitpunkt, an dem die entsprechenden Spiele stattfinden, anteilig verbucht werden.

G.6.2

Einnahmen aus Übertragungsrechten und/oder Preisgeldern

  1. Einnahmen im Zusammenhang mit Übertragungsrechten und/oder Vergütungen für die Teilnahme an einem Wettbewerb, bei denen es sich um fixe Vergütungen handelt, müssen zu dem Zeitpunkt, an dem die entsprechenden Begegnungen stattfinden, anteilig verbucht werden.

  2. Einnahmen im Zusammenhang mit Übertragungsrechten und/oder Vergütungen für die Teilnahme an einem Wettbewerb, bei denen es sich um variable Vergütungen handelt, die von der Erfüllung gewisser Bedingungen durch den Klub abhängig sind (wie Erfolgsboni in den Wettbewerben) müssen nach Erfüllung der Leistungspflicht verbucht werden.

G.6.3

Einnahmen aus Sponsoring und Werbung

  1. Einnahmen im Zusammenhang mit Sponsoringrechten und Werbung, bei denen es sich um fixe Vergütungen handelt, müssen über die Dauer der Sponsoring- und/oder Werbevereinbarung hinweg anteilig verbucht werden.

  2. Einnahmen im Zusammenhang mit Sponsoringrechten und Werbung, bei denen es sich um variable Vergütungen handelt, die von der Erfüllung gewisser Bedingungen durch den Klub abhängig sind (wie Erfolgsboni in den Wettbewerben) müssen nach Erfüllung der Leistungspflicht verbucht werden.

  3. Eventuelle Sachleistungen als Teil einer Sponsoring- und/oder Werbevereinbarung sind zum Zeitwert zu bewerten.

G.6.4

Spenden und Zuschüsse/Subventionen

  1. Eine Spende ist eine bedingungslose Schenkung, die bei Erhalt als sonstiger Betriebsertrag zu verbuchen ist.

  2. Zuschüsse/Subventionen sind nicht in den Konten des Klubs zu erfassen, bis eine ausreichende Sicherheit besteht, dass der Klub die Bedingungen für den Erhalt des Zuschusses / der Subvention erfüllen und den Zuschuss / die Subvention erhalten wird. Des Weiteren ist ein Zuschuss / eine Subvention in der Gewinn- und Verlustrechnung systematisch über jene Berichtsperioden hinweg zu erfassen, in welchen der Klub die verbundenen Kosten als Aufwand verbucht, für welche der Zuschuss / die Subvention kompensieren soll. Daher sind Zuschüsse/Subventionen für spezifische Aufwendungen in denselben Berichtsperioden in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen wie die entsprechenden Aufwendungen. Ebenso werden Zuschüsse/Subventionen im Zusammenhang mit abschreibbaren Vermögenswerten über jene Berichtsperioden und in jenen Anteilen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in denen der Abschreibungsaufwand für diese Vermögenswerte erfasst wird. Ein Zuschuss / eine Subvention, der/die als Kompensation für bereits erfolgte Aufwendungen oder Verluste oder für den Zweck der unmittelbaren finanziellen Unterstützung ohne zukünftige damit verbundene Kosten erhalten wird, muss in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, in welcher er/sie erhalten wird.