I.3 Beurteilung der Lizenzierungsunterlagen für die Nettoeigenkapitalregel - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
I.3.1

Im Zusammenhang mit der Nettoeigenkapitalregel muss der Lizenzgeber mindestens folgende Beurteilungsschritte durchführen:

  1. Feststellung der Nettoeigenkapitalposition am 31. Dezember vor der Frist zur Einreichung des Lizenzantrags beim Lizenzgeber auf Grundlage des Jahres- oder Zwischenabschlusses;

  2. gegebenenfalls Bewertung, ob die nachrangigen Darlehen die erforderlichen Bedingungen erfüllen;

  3. ist die Nettoeigenkapitalposition am 31. Dezember vor der Frist zur Einreichung des Lizenzantrags beim Lizenzgeber negativ, Bewertung, ob diese sich im Vergleich zur Nettoeigenkapitalposition, die es dem Lizenzbewerber ermöglicht hat, die Nettoeigenkapitalregel im Vorjahr zu erfüllen, um mindestens 10 % verbessert hat;

  4. ist die Eigenkapitalregel am 31. Dezember vor der Frist zur Einreichung des Lizenzantrags beim Lizenzgeber nicht erfüllt, Bewertung, ob der Lizenzbewerber bis spätestens 31. März eine neue geprüfte Bilanz eingereicht hat, in der alle Beiträge seit dem 31. Dezember enthalten sind, und die belegt, dass sich die Nettoeigenkapitalposition im Vergleich zur Nettoeigenkapitalposition, die es dem Lizenzbewerber ermöglicht hat, die Nettoeigenkapitalregel im Vorjahr zu erfüllen, um mindestens 10 % verbessert hat.