I.6 Beurteilung zukunftsbezogener Finanzinformationen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
I.6.1

Mit Blick auf zukunftsbezogene Finanzinformationen hat der Lizenzgeber zu beurteilen, ob der Lizenzbewerber die in Artikel 74 festgelegte Bedingung erfüllt. Muss der Lizenzbewerber zukunftsbezogene Finanzinformationen einreichen, kann der Lizenzgeber entscheiden, ob er:

  1. die vom Lizenzbewerber vorgelegten Informationen selbst beurteilt. In diesem Fall muss der Lizenzgeber die Beurteilung gemäß Anhang I.6.2 unten durchführen; oder

  2. unabhängige Prüfer mit der Durchführung der Beurteilung in Übereinstimmung mit ISRS 4400 beauftragt. In diesem Fall muss der Lizenzgeber den Prüfungsbericht prüferisch durchsehen, um zu gewährleisten, dass sie die Beurteilung gemäß Anhang I.6.2 unten durchgeführt haben.

I.6.2

Die Beurteilung zukunftsbezogener Finanzinformationen muss mindestens Folgendes umfassen:

  1. Überprüfung, ob die zukunftsbezogenen Finanzinformationen korrekt berechnet wurden;

  2. Feststellung, die aus Diskussionen mit der Unternehmensleitung des Lizenzbewerbers und der prüferischen Durchsicht der zukunftsbezogenen Finanzinformationen abgeleitet wird, ob diese gemäß den angegebenen Annahmen und Risiken zusammengestellt wurden;

  3. Überprüfung, ob die Eröffnungssalden, die in den zukunftsbezogenen Finanzinformationen enthalten sind, mit der Bilanz übereinstimmen, wie sie in dem unmittelbar vorangegangenen geprüften Jahresabschluss bzw. dem prüferisch durchgesehenen Zwischenabschluss (sofern vorgelegt) ausgewiesen sind;

  4. Überprüfung, ob die zukunftsbezogenen Finanzinformationen von der Geschäftsführung des Lizenzbewerbers formell genehmigt wurden (in Form einer Erklärung der Unternehmensleitung des Lizenzbewerbers, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sind und mit dem vorliegenden Reglement übereinstimmen);

  5. gegebenenfalls Überprüfung der zugehörigen Nachweise, darunter Vereinbarungen mit Sponsoren, Bankverbindlichkeiten, Aktienkapitalerhöhungen, Bankgarantien und Protokolle von Vorstandssitzungen.

I.6.3

Der Lizenzgeber hat die Liquidität des Lizenzbewerbers, d.h. die Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln nach Berücksichtigung der finanziellen Verpflichtungen sowie seine Fortführungsfähigkeit bis mindestens zum Ende der lizenzierten Spielzeit zu beurteilen. Die Lizenz ist zu verweigern, wenn der Lizenzgeber auf Grundlage der von ihm beurteilten Finanzinformationen zum Schluss gekommen ist, dass der Lizenzbewerber nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen fristgerecht wahrzunehmen und seine Tätigkeit bis mindestens zum Ende der lizenzierten Spielzeit fortzuführen.