I.8 Beurteilung von Monitoring-Unterlagen für die Stabilitätsanforderungen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
I.8.1

Mit Blick auf die Monitoring-Unterlagen für die Stabilitätsanforderungen hat der Lizenzgeber zu beurteilen, ob die vom Lizenznehmer unterbreiteten Finanzinformationen den zu Klublizenzierungszwecken unterbreiteten Angaben zu den jeweiligen berichtenden Unternehmen entsprechen.

I.8.2

Zudem muss die Beurteilung des Lizenzgebers mindestens Folgendes umfassen:

  1. Überprüfung, ob die Beträge in den Monitoring-Unterlagen für die Stabilitätsanforderungen und die wichtigsten von der UEFA identifizierten Bilanzen mit den Beträgen in den Jahresabschlüssen und den zugrunde liegenden Rechnungslegungsunterlagen übereinstimmen;

  2. Überprüfung, ob die Monitoring-Unterlagen für die Stabilitätsanforderungen von der Geschäftsführung des Lizenznehmers formell genehmigt wurden (in Form einer Erklärung der Unternehmensleitung des Lizenznehmers, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sind und mit dem vorliegenden Reglement übereinstimmen).

I.8.3

Der Lizenzgeber muss der FKKK und/oder der UEFA-Administration die Ergebnisse des oben beschriebenen Beurteilungsverfahrens mitteilen.