I.9 Beurteilung von Monitoring-Unterlagen für die Kostenkontrollanforderungen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
I.9.1

Mit Blick auf die Monitoring-Unterlagen für die Kostenkontrollanforderungen hat der Lizenzgeber zu beurteilen, ob die vom Lizenznehmer unterbreiteten Finanzinformationen den zu Klublizenzierungszwecken unterbreiteten Informationen zu dem/den jeweiligen berichtenden Unternehmen entsprechen.

I.9.2

Zudem muss die Beurteilung des Lizenzgebers mindestens Folgendes umfassen:

  1. Überprüfung, ob die Beträge in den Monitoring-Unterlagen für die Kostenkontrollanforderungen und die von der UEFA identifizierten Beträge mit den Beträgen in den Jahres- und/oder Zwischenabschlüssen und/oder gegebenenfalls den zusätzlichen Angaben und den zugrunde liegenden Rechnungslegungsunterlagen übereinstimmen;

  2. Überprüfung, ob die Monitoring-Unterlagen für die Kostenkontrollanforderungen von der Geschäftsführung des Lizenznehmers formell genehmigt wurden (in Form einer Erklärung der Unternehmensleitung des Lizenznehmers, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sind und mit dem vorliegenden Reglement übereinstimmen).

I.9.3

Der Lizenzgeber muss der FKKK und/oder der UEFA-Administration die Ergebnisse des oben beschriebenen Beurteilungsverfahrens mitteilen.