L.1 Grundsätze - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
  1. Ein Lizenznehmer mit einem Kaderkostenverhältnis, das die in Artikel 93 festgelegte Obergrenze übersteigt, d.h. der gegen die Kaderkosten-Regel verstößt, wird von der FKKK, gestützt auf das Ausmaß der Überschreitung der für das Kaderkostenverhältnis festgelegten Obergrenze und der Anzahl Verstöße durch den Lizenznehmer in der laufenden und den drei vorangegangenen lizenzierten Spielzeiten, mit einer finanziellen Disziplinarmaßnahme belegt.

  2. Die finanzielle Disziplinarmaßnahme wird von der UEFA von den UEFA-Solidaritätsbeiträgen und -Preisgeldern, die der Lizenznehmer aufgrund seiner Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben in der lizenzierten Spielzeit verdient, endgültig zurückbehalten. Sind die Solidaritätsbeiträge und Preisgelder aus den UEFA-Klubwettbewerben geringer als die finanzielle Disziplinarmaßnahme, behält die UEFA die gesamten Solidaritätsbeiträge und Preisgelder zurück und der Klub hat den Restbetrag innerhalb einer von der FKKK festgelegten Frist zu begleichen.

  3. Wird einem Lizenznehmer ein wesentlicher Verstoß gegen die Kaderkosten-Regel zur Last gelegt, verhängt die FKKK zusätzlich zu der finanziellen Disziplinarmaßnahme weitere Disziplinarmaßnahmen in Übereinstimmung mit der in den Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs verfügbaren Liste.