Einem Lizenznehmer wird ein wesentlicher Verstoß gegen die Kaderkosten-Regel zur Last gelegt, wenn:
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sein Kaderkostenverhältnis für die lizenzierte Spielzeit mehr als 20 Prozentpunkte über der in Artikel 93 festgelegten Obergrenze liegt; oder
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sein Kaderkostenverhältnis für die lizenzierte Spielzeit mehr als 10 Prozentpunkte über der in Artikel 93 festgelegten Obergrenze liegt und er die in Artikel 93 festgelegte Obergrenze in den vorangegangenen drei lizenzierten Spielzeiten einmal oder mehrmals überschritten hat; oder
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sein Kaderkostenverhältnis für die lizenzierte Spielzeit die in Artikel 93 festgelegte Obergrenze überschreitet und sein Kaderkostenverhältnis die in Artikel 93 festgelegte Obergrenze in den vorangegangenen drei lizenzierten Spielzeiten zweimal oder mehr überschritten hat.