L.3 Berechnung der finanziellen Disziplinarmaßnahme - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023
L.3.1

Liegt das Kaderkostenverhältnis eines Lizenznehmers über der definierten Obergrenze, wird eine finanzielle Disziplinarmaßnahme verhängt, die anteilig zur Überschreitung des Kaderkostenverhältnisses berechnet wird.

L.3.2

Die Überschreitung des Kaderkostenverhältnisses entspricht dem Betrag, um den der Zähler der Kaderkosten des Lizenznehmers gemäß Artikel 92 die Kaderkosten übersteigt, die erforderlich gewesen wären, damit das Kaderkostenverhältnis des Lizenznehmers der in Artikel 93 festgelegten Obergrenze entspricht.

L.3.3

Die von der FKKK auferlegte finanzielle Disziplinarmaßnahme entspricht einem Prozentsatz der Überschreitung des Kaderkostenverhältnisses auf Grundlage der Schwere des Verstoßes und der Anzahl Verstöße gegen die Kaderkosten-Regel, die der Lizenznehmer in den vergangenen vier lizenzierten Spielzeiten (einschließlich der lizenzierten Spielzeit) begangen hat. Bei der Verhängung der finanziellen Disziplinarmaßnahme berücksichtigt die FKKK die Tabelle gemäß Anhang L.4 unten.