M.1 Weitere im Hinblick auf die Klub-Monitoring-Vorschriften zu berücksichtigende Faktoren - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2022
Language
Deutsch
Enforcement Date
25 January 2023

Weitere Faktoren, die von der FKKK im Rahmen von Artikel 96 zu berücksichtigen sind (nicht abschließende Liste):

  1. Anzahl und Trend bei der Nichteinhaltung

    Je größer die Anzahl der Nichteinhaltungen einer Monitoring-Vorschrift, desto weniger positiv wird beurteilt. Ein Trend zur Besserung bei den Monitoring-Vorschriften wird positiver beurteilt als ein sich verschlechternder Trend.

  2. Fußballeinnahmen-Überschuss

    Im Rahmen ihrer Beurteilung des Kaderkostenverhältnisses mag die FKKK einen Lizenznehmer positiver beurteilen, der in den beiden Berichtsperioden T und T+1 einen Fußballeinnahmen-Überschuss vorzuweisen hat (auf der Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse).

  3. Auswirkungen der Umwandlung der in der lokalen Berichtswährung geführten Rechnung in Euro

    Wenn Wechselkurse sich so verändert haben, dass dabei negative Auswirkungen auf die auf Euro lautenden aggregierten Fußballeinnahmen des Lizenzgebers im Vergleich zur vom Lizenznehmer für seinen Jahresabschluss verwendeten Währung entstehen, so wird das Ausmaß der Auswirkungen der Wechselkursschwankungen berücksichtigt.

    Sind die aggregierten Fußballeinnahmen in der Lokalwährung positiv, sollte der Lizenznehmer grundsätzlich nicht sanktioniert werden.

    Dieser Einflussfaktor betrifft allerdings nicht die Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen (im Jahresabschluss ausgewiesene Währungsgewinne und/oder -verluste), die sich aus auf Fremdwährungen lautenden Geschäftsvorfällen ergeben, sondern nur die Umrechnung der Fußballeinnahmen von einer lokalen Berichtswährung in Euro in der CL/FS IT-Lösung.

  4. Kurzfristige Vorschau und langfristiger Geschäftsplan

    Im Rahmen ihrer Erwägungen kann die FKKK vom Lizenznehmer eine kurzfristige Vorschau und einen langfristigen Geschäftsplan verlangen. Die verlangen Informationen umfassen eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Kapitalflussrechnung, die auf vernünftigen und vorsichtigen Annahmen beruhen und in der von der UEFA mitgeteilten Form eingereicht werden müssen.

    Ein langfristiger Geschäftsplan, in dem angegeben wird, dass ein Lizenznehmer zur Erfüllung der Klub-Monitoring-Vorschriften in der Lage ist, wird von der FKKK positiv beurteilt.

  5. Schuldenstand

    Weitere Informationen können von einem Lizenznehmer auch im Hinblick auf seinen Schuldenstand verlangt werden. Diese Informationen können Aspekte wie den Ursprung der Schulden, die Fähigkeit, den Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen, die Einhaltung des Schuldversprechens und die Fälligkeitsstruktur der Schulden umfassen.

    Im Rahmen ihrer Erwägungen kann die FKKK unter anderem die folgenden Schuldenkennzahlen berücksichtigen, um die Kapitalstruktur eines Klubs sowie seine Fähigkeit, den Schuldendienst zu leisten, zu beurteilen.

    1. Leverage-Ratio – das Niveau der Nettoschulden im Vergleich zu den Einnahmen und den zugrunde liegenden Vermögenswerten;

    2. Rentabilität und Deckungsgrad – das Niveau der Einnahmen im Vergleich zu den Kosten für den Nettoschuldendienst;

    3. Cash-Flow-Adäquanz – die Fähigkeit, den Zins- und Tilgungszahlungen von Nettoschulden nachzukommen.

  6. Höhere Gewalt

    Die FKKK kann auch außerordentliche Ereignisse und Umstände berücksichtigen, die außerhalb der Kontrolle des Klubs liegen und als Fälle höherer Gewalt betrachtet werden.

  7. Wesentliche unvorhergesehene Änderungen im Wirtschaftsumfeld

    Die FKKK kann zudem die quantifizierbaren finanziellen Auswirkungen von außerordentlichen nationalen Wirtschaftsereignissen auf den Klub berücksichtigen, die vorübergehend sind und als über die übliche Fluktuation des Wirtschaftsumfeldes hinausgehend betrachtet werden. Solche Ereignisse lagen außerhalb der Kontrolle des Klubs und dieser hatte keine reale Möglichkeit, die wesentlichen negativen finanziellen Auswirkungen zu mildern. Solche quantifizierbaren finanziellen Auswirkungen auf den Klub müssen durch Beiträge gedeckt sein, die in den Klub-Monitoring-Vorschriften nicht bereits berücksichtigt wurden.

  8. Tätigkeit in einem strukturell ineffizienten Markt

    Die FKKK kann berücksichtigen, ob der Lizenznehmer in einem strukturell ineffizienten Fußballmarkt tätig ist. Die Ineffizienz eines Fußballmarktes (definiert als Gebiet eines UEFA-Mitgliedsverbands) wird von der UEFA jährlich mittels einer vergleichenden Analyse der gesamten Einnahmen der Erstligaklubs aus Eintrittsgeldern und Übertragungsrechten im Verhältnis zur Bevölkerung des Gebiets des betreffenden UEFA-Mitgliedsverbands bestimmt. Ein solcher strukturell bedingter ineffizienter Marktfaktor muss durch Beiträge gedeckt sein, die in den Klub-Monitoring-Vorschriften nicht bereits berücksichtigt wurden.