Artikel 17 Sondergenehmigung - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
17.01

Wenn sich ein Klub auf sportlichem Wege für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert, jedoch entweder kein Klublizenzierungsverfahren zu durchlaufen hat oder eines, das nicht dem Verfahren der höchsten Spielklasse für die Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben entspricht, da er nicht der höchsten Spielklasse angehört, kann der Lizenzgeber des betreffenden Klubs in dessen Namen ein außerordentliches Zulassungsverfahren in Übereinstimmung mit Anhang D des vorliegenden Reglements beantragen.

17.02

Auf der Grundlage eines solchen Antrags auf ein außerordentliches Zulassungsverfahren kann die UEFA dem Klub eine Sondergenehmigung für die Teilnahme am entsprechenden UEFA-Klubwettbewerb erteilen, vorbehaltlich des betreffenden UEFA-Klubwettbewerbsreglements. Eine solche Sondergenehmigung bezieht sich ausschließlich auf diesen spezifischen Klub und die betreffende Spielzeit.