Artikel 37 Verantwortlicher im Finanzbereich - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
37.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Verantwortlichen im Finanzbereich eingesetzt haben, der für die finanziellen Angelegenheiten verantwortlich ist.

37.02

Der Verantwortliche im Finanzbereich muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Qualifikationen verfügen:

  1. Buchhalter-Diplom;

  2. Wirtschaftsprüfer-Diplom;

  3. Diplom als Verantwortlicher im Finanzbereich, das vom Lizenzgeber oder einer durch den Lizenzgeber anerkannten Organisation verliehen wurde.