Artikel 39 Arzt - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
39.01

Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Arzt eingesetzt haben, der für die medizinische Betreuung in Spiel und Training sowie für die Doping-Prävention verantwortlich ist.

39.02

Der Arzt muss über eine Zulassung der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden verfügen.

39.03

Der Arzt muss ordnungsgemäß beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei seiner ihm angeschlossenen Liga registriert sein.