Artikel 45 Fanbeauftragter - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
45.01

Der Lizenzbewerber muss einen Fanbeauftragten eingesetzt haben, der als Hauptansprechpartner für die Fans fungiert.

45.02

Der Fanbeauftragte trifft sich regelmäßig mit dem relevanten Personal des Klubs und arbeitet mit diesem in allen seine Aufgabe betreffenden Belangen zusammen.