Artikel 87 Annehmbare Abweichung - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
87.01

Die annehmbare Abweichung ist das maximal mögliche aggregierte Fußballeinnahmen-Defizit für einen Lizenznehmer, mit dem die Fußballeinnahmen-Regel noch als erfüllt gilt.

87.02

Die annehmbare Abweichung beträgt EUR 5 Mio. Das Defizit kann diesen Betrag jedoch bis zu maximal EUR 60 Mio. überschreiten, wenn eine solche Überschreitung vollständig entweder durch Beiträge in der Berichtsperiode T oder durch Eigenkapital am Ende der Berichtsperiode T gedeckt ist.

87.03

Die annehmbare Abweichung kann zudem für jede Berichtsperiode in der Monitoring-Periode um bis zu EUR 10 Mio. erhöht werden, in der:

  1. gegen den Lizenznehmer keine Disziplinarmaßnahme im Zusammenhang mit den Klub-Monitoring-Vorschriften verhängt wurde;

  2. der Lizenznehmer keinem Vergleich mit der FKKK untersteht; und

  3. der Lizenznehmer folgende finanziellen Bedingungen gemäß Anhang J erfüllt:

    1. positives Eigenkapital;

    2. Quick Ratio (Liquidität 2. Grades);

    3. nachhaltige Schulden;

    4. Fortführungsfähigkeit.

87.04

Umfasst eine Monitoring-Periode eine Berichtsperiode, die mehr oder weniger als zwölf Monate dauert, wird die annehmbare Abweichung je nach Anzahl Monate der Monitoring-Periode nach oben oder unten angepasst.