Artikel 89 Relevante Finanzanlagen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
89.01

Die folgenden Kosten gelten als relevante Finanzanlagen für das langfristige Wohl des Fußballs gemäß Anhang J:

  1. Ausgaben, die direkt der Nachwuchsförderung zuzuordnen sind;

  2. Ausgaben, die direkt gemeinwohlorientierten Projekten zuzuordnen sind;

  3. Ausgaben, die direkt Frauenfußball-Aktivitäten zuzuordnen sind;

  4. Ausgaben, die direkt nicht fußballerischen Tätigkeiten mit Bezug zum Klub zuzuordnen sind, bereinigt um den entsprechenden Ertrag;

  5. Finanzaufwand, der direkt dem Bau und/oder der wesentlichen Veränderung von Sachanlagen zuzuordnen ist;

  6. Kosten für Mieterum-/-ausbauten.

89.02

Die aggregierten Fußballeinnahmen können nach oben angepasst werden, wenn der relevante Aufwand relevante Finanzanlagen enthält und nur, wenn der aggregierte Betrag solcher Anpassungen entweder durch Beiträge in der Berichtsperiode T oder Eigenkapital am Ende der Berichtsperiode T, die noch nicht zur Deckung der annehmbaren Abweichung verwendet wurden, gedeckt ist.