Artikel 90 Fußballeinnahmen-Regel - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
90.01

Ein Lizenznehmer erfüllt die Fußballeinnahmen-Regel, wenn er für die Monitoring-Periode:

  1. einen aggregierten Fußballeinnahmen-Überschuss aufweist; oder

  2. ein aggregiertes Fußballeinnahmen-Defizit aufweist, das innerhalb der annehmbaren Abweichung liegt.

90.02

Ein Lizenznehmer erfüllt die Fußballeinnahmen-Regel nicht, wenn er ein aggregiertes Fußballeinnahmen-Defizit aufweist, das die annehmbare Abweichung übersteigt.