Artikel 100 Compliance Audits - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
100.01

Die FKKK und die UEFA-Administration oder die in ihrem Auftrag handelnden Organe, Gutachter oder anderen Gremien behalten sich das Recht vor, jederzeit Compliance Audits des Lizenzgebers sowie des Lizenzbewerbers/Lizenznehmers durchzuführen.

100.02

Compliance Audits dienen dazu, sicherzustellen, dass der Lizenzgeber und der Lizenzbewerber/Lizenznehmer ihre Verpflichtungen gemäß diesem Reglement erfüllt haben und dass die Lizenz zum Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung des Lizenzgebers zu Recht erteilt wurde.

100.03

Die UEFA-Administration kann Organe, Gutachter oder andere Gremien als Drittparteien mit der Durchführung von Compliance Audits beauftragen.

100.04

Im Zusammenhang mit Compliance Audits ist bezüglich der Auslegung des nationalen Klublizenzierungsreglements bei Unstimmigkeiten zwischen der Version in der offiziellen UEFA-Sprache und der Version in der offiziellen Landessprache die Version in der offiziellen UEFA-Sprache maßgebend.

100.05

In Übereinstimmung mit den UEFA-Statuten sowie den Aufgaben des Lizenzgebers/Lizenzbewerbers/Lizenznehmers gemäß dem vorliegenden Reglement und damit die beauftragte Drittpartei Aktivitäten im Hinblick auf Compliance Audits durchführen kann, muss der Lizenzgeber/Lizenzbewerber/Lizenznehmer der UEFA und der mit der Durchführung von Compliance Audits beauftragten Drittpartei bestimmte finanzielle und andere Informationen zur Verfügung stellen und erklärt sich damit einverstanden.

100.06

Um sicherzustellen, dass die der UEFA und der beauftragten Drittpartei zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich bleiben, gehen Lizenzgeber/Lizenzbewerber/Lizenznehmer, die UEFA und die beauftragte Drittpartei eine Vertraulichkeitsvereinbarung ein. Solche Vertraulichkeitsvereinbarungen unterliegen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss von Kollisionsregeln und internationalen Verträgen einschließlich des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).

100.07

Streitigkeiten zwischen der UEFA und dem Lizenzgeber/Lizenzbewerber/Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen der UEFA-Statuten ausschließlich dem TAS in Lausanne, Schweiz.