Artikel 101 Disziplinarwesen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
101.01

Die FKKK berücksichtigt jederzeit die allgemeinen Ziele dieses Reglements, insbesondere um jeglichen Versuch, diese zu umgehen, zu unterbinden.

101.02

Jeder Verstoß gegen das vorliegende Reglement kann von der UEFA in Übereinstimmung mit diesem Reglement und den Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs geahndet werden.