Artikel 21 Frauenfußball-Aktivitäten - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
21.01

Der Lizenzbewerber muss den Frauenfußball durch die Umsetzung von Maßnahmen und Aktivitäten zur Förderung, Professionalisierung und Erhöhung der Beliebtheit des Frauenfußballs unterstützen wie:

  1. Anmeldung einer A- und/oder Nachwuchsmannschaft zu offiziellen Wettbewerben;

  2. Bereitstellung von Unterstützung für einen angeschlossenen Frauenfußballklub; oder

  3. Organisation von anderen, vom Lizenzgeber festgelegten Frauenfußballinitiativen.