Artikel 26 Schiedsrichterwesen, Spielregeln und Antidoping-Programm - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
26.01

Der Lizenzbewerber muss sicherstellen, dass alle Mitglieder seiner ersten Mannschaft (Spieler, Trainer und anderes technisches Personal) an einer Schulung bzw. Veranstaltung zum Schiedsrichterwesen teilnehmen, die vom oder in Zusammenarbeit mit dem UEFA-Mitgliedsverband innerhalb der zwölf Monate vor der lizenzierten Spielzeit organisiert wird.

26.02

Der Lizenzbewerber muss sicherstellen, dass alle Mitglieder seiner ersten Mannschaft (Spieler, Trainer und anderes technisches Personal) ein Antidoping-Programm absolvieren, das vom oder in Zusammenarbeit mit dem UEFA-Mitgliedsverband innerhalb der zwölf Monate vor der lizenzierten Spielzeit organisiert wird.