Artikel 27 Strategie für soziale und ökologische Nachhaltigkeit - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
27.01

Der Lizenzbewerber muss gemäß der UEFA-Strategie für nachhaltigen Fußball 2030 und den einschlägigen UEFA-Richtlinien eine Strategie im Bereich soziale und ökologische Nachhaltigkeit entwickeln und umsetzen. Diese muss mindestens die Themenbereiche Gleichstellung und Inklusion, Bekämpfung von Rassismus, Kinder- und Jugendschutz, Zugang zum Fußball für alle und Umweltschutz enthalten.