Artikel 32 Umweltschutz - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
32.01

Der Lizenzbewerber muss Maßnahmen ergreifen und umsetzen, um seinen ökologischen Fußabdruck und die Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Organisation seiner Veranstaltungen sowie dem Management und der Errichtung von Infrastruktur zu verbessern.