Artikel 37 Verantwortlicher im Finanzbereich - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
37.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Verantwortlichen im Finanzbereich eingesetzt haben, der für die finanziellen Angelegenheiten verantwortlich ist.

37.02

Der Verantwortliche im Finanzbereich muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Qualifikationen verfügen:

  1. Buchhalter-Diplom;

  2. Wirtschaftsprüfer-Diplom;

  3. Diplom als Verantwortlicher im Finanzbereich, das vom Lizenzgeber oder einer durch den Lizenzgeber anerkannten Organisation verliehen wurde.