Artikel 38 Medienverantwortlicher - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
38.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Medienverantwortlichen eingesetzt haben, der für den Medienbereich verantwortlich ist.

38.02

Der Medienverantwortliche muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Qualifikationen verfügen:

  1. Abschluss im Bereich Journalistik;

  2. Diplom als Medienverantwortlicher, das vom Lizenzgeber oder von einer durch den Lizenzgeber anerkannten Organisation verliehen wurde;

  3. Befähigungsnachweis, der vom Lizenzgeber auf der Grundlage einer mindestens dreijährigen praktischen Erfahrung im Medienbereich ausgestellt wurde.