Artikel 39 Arzt - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
39.01

Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Arzt eingesetzt haben, der für die medizinische Betreuung in Spiel und Training sowie für die Doping-Prävention verantwortlich ist.

39.02

Der Arzt muss über eine Zulassung der nationalen Gesundheitsbehörden verfügen.

39.03

Der Arzt muss ordnungsgemäß beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei seiner ihm angeschlossenen Liga registriert sein.

39.04

Der Arzt ist die alleinige Kontaktperson für alle medizinischen Daten im Zusammenhang mit der ersten Mannschaft des Lizenzbewerbers.