Artikel 40 Physiotherapeut - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
40.01

Der Lizenzbewerber muss mindestens einen Physiotherapeuten eingesetzt haben, der für die medizinische Behandlung und für Massagen der ersten Mannschaft in Spiel und Training verantwortlich ist.

40.02

Der Physiotherapeut muss über eine Zulassung der nationalen Gesundheitsbehörden verfügen.

40.03

Der Physiotherapeut muss ordnungsgemäß beim UEFA-Mitgliedsverband oder bei seiner ihm angeschlossenen Liga registriert sein.