Artikel 44 Verantwortlicher für soziale und ökologische Nachhaltigkeit - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
44.01

Der Lizenzbewerber muss einen Verantwortlichen im Bereich soziale und ökologische Nachhaltigkeit eingesetzt haben, der für die Umsetzung der Richtlinien und Maßnahmen im Bereich soziale und ökologische Nachhaltigkeit gemäß der UEFA-Strategie für nachhaltigen Fußball 2030 und den einschlägigen UEFA-Richtlinien zuständig ist.