Artikel 47 Cheftrainer der ersten Mannschaft - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
47.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Cheftrainer eingesetzt haben, der vom entsprechenden UEFA-Mitgliedsverband als Cheftrainer bestätigt und für folgende Angelegenheiten der ersten Mannschaft zuständig ist:

  1. Auswahl der Spieler;

  2. Taktik und Training;

  3. Betreuung der Spieler und des technischen Personals in der Umkleidekabine und der Technischen Zone vor, während und nach den Spielen;

  4. Pflichten im Zusammenhang mit den Medien (Medienkonferenzen, Interviews usw.).

47.02

Der Cheftrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:

  1. gültige UEFA-Pro-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe unterzeichnet hat;

  2. gültige UEFA-A-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe nicht unterzeichnet hat;

  3. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oder b) oben entspricht.