Artikel 49 Torwarttrainer der ersten Mannschaft - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
49.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Torwarttrainer eingesetzt haben, der dem Cheftrainer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Torwarttraining der ersten Mannschaft assistiert.

49.02

Der Torwarttrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:

  1. höchste verfügbare gültige UEFA-Torwarttrainer-Lizenz in Übereinstimmung mit dem Mitgliedschaftsstatus des Lizenzgebers (bzw. seines Mitgliedsverbands) in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention;

  2. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oben entspricht.