Artikel 50 Leiter der Nachwuchsförderung - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
50.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Leiter für die Nachwuchsförderung eingesetzt haben, der für den Ablauf des Tagesgeschäfts und die technischen Aspekte des Nachwuchsbereichs sowie die Umsetzung des Nachwuchsförderprogramms verantwortlich ist.

50.02

Der Leiter der Nachwuchsförderung muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:

  1. gültige UEFA-Elitejunioren-A-Lizenz;

  2. gültige UEFA-A-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe unterzeichnet hat;

  3. gültige UEFA-B-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe nicht unterzeichnet hat;

  4. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a), b) oder c) oben entspricht.