Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Leiter für die Nachwuchsförderung eingesetzt haben, der für den Ablauf des Tagesgeschäfts und die technischen Aspekte des Nachwuchsbereichs sowie die Umsetzung des Nachwuchsförderprogramms verantwortlich ist.
Der Leiter der Nachwuchsförderung muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wurden:
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gültige UEFA-Elitejunioren-A-Lizenz;
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gültige UEFA-A-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe unterzeichnet hat;
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gültige UEFA-B-Trainerlizenz, wenn der Lizenzgeber (bzw. sein UEFA-Mitgliedsverband) die UEFA-Trainerkonvention auf Pro-Stufe nicht unterzeichnet hat;
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gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, welcher der geforderten Trainerlizenz gemäß a), b) oder c) oben entspricht.