Artikel 52 Torwarttrainer der Nachwuchsmannschaften - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
52.01

Der Lizenzbewerber muss mindestens einen qualifizierten Torwarttrainer eingesetzt haben, der dem Nachwuchs-Cheftrainer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Torwarttraining im Nachwuchsbereich assistiert.

52.02

Der Torwarttrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband herausgegeben wurden:

  1. zweithöchste verfügbare gültige UEFA-Torwarttrainer-Lizenz gemäß der Mitgliedschaft des Lizenzgebers (bzw. seines Mitgliedsverbands) in der UEFA-Trainerkonvention;

  2. gültige nationale Torwarttrainer-Lizenz;

  3. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, der in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wird und der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oben entspricht.