Der Lizenzbewerber muss ein Dokument mit folgenden Informationen einreichen:
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die oberste beherrschende Partei des Lizenzbewerbers;
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der oberste Begünstigte des Lizenzbewerbers;
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die für die Governance des Lizenzbewerbers verantwortlichen Mitglieder (z.B. Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane); und
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alle Parteien mit maßgeblichem oder entscheidendem Einfluss auf den Lizenzbewerber.
Folgende Informationen müssen im Zusammenhang mit jeder der in Absatz 64.01 bezeichneten Parteien zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Informationen an den Lizenzgeber vorgelegt werden:
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Name und gegebenenfalls Rechtsform;
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Hauptaktivitäten;
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Beteiligungsquote in Prozent und, falls abweichend, Stimmrechtsquote in Prozent mit Blick auf den Lizenzbewerber;
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gegebenenfalls Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen; und
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alle anderen Fußballklubs, an denen eine Partei oder Mitglieder von deren Management in Schlüsselpositionen über eine Beteiligung, Stimmrechte, eine Mitgliedschaft oder sonstigen Einfluss verfügen.
Der Lizenzbewerber muss Änderungen im Zusammenhang mit den Angaben gemäß Absatz 64.01 und Absatz 64.02 bereitstellen, die bis zum jährlichen Abschlussstichtag sowie zwischen dem jährlichen Abschlussstichtag und der Einreichung dieser Informationen beim Lizenzgeber erfolgt sind.
Sollte eine Änderung gemäß Absatz 64.03 aufgetreten sein, muss diese in den Informationen an den Lizenzgeber ausführlich beschrieben werden. Mindestens folgende Angaben müssen vorgelegt werden:
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Datum, an dem die Änderung erfolgt ist;
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Beschreibung des Zwecks und der Gründe für die Änderung;
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Auswirkungen auf die finanz-, geschäfts- oder sportpolitischen Entscheidungen des Lizenzbewerbers; und
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Beschreibung möglicher Auswirkungen auf die Eigen- oder Fremdkapitalsituation des Lizenzbewerbers.
Falls erforderlich, kann der Lizenzgeber vom Lizenzbewerber zusätzliche, über die oben genannten Angaben hinausgehende Informationen verlangen.
Der Lizenzbewerber muss bestätigen, dass die Erklärung zur obersten beherrschenden Partei, zum obersten Begünstigten und zur Partei mit maßgeblichem oder entscheidendem Einfluss vollständig und korrekt sind und mit diesem Reglement übereinstimmen. Diese Bestätigung erfolgt anhand einer kurzen Mitteilung, die vom Vorstand bzw. zeichnungsberechtigten Personen des Lizenzbewerbers und der obersten beherrschenden Partei des Lizenzbewerbers unterzeichnet ist.