Artikel 68 Veröffentlichung von Finanzinformationen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
68.01

Der Lizenzbewerber muss auf seiner Website oder auf der Website seines Lizenzgebers bis zu einem bestimmten Datum (das nicht nach dem Datum der Einreichung der Liste der Lizenzentscheide bei der UEFA liegen darf) und in der vom Lizenzgeber mitgeteilten Form folgende Elemente veröffentlichen:

  1. die geprüften jährlichen Finanzinformationen für die letzte vom Lizenzgeber bewertete Berichtsperiode; und

  2. die Gesamtsumme der in der letzten Berichtsperiode an Agenten/Vermittler oder zu ihren Gunsten gezahlten Honorare.