Artikel 76 Monitoring-Verfahren - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
76.01

Das Monitoring-Verfahren beginnt mit der Einreichung der Liste der Lizenzentscheide bei der UEFA durch den Lizenzgeber und endet grundsätzlich am Ende der lizenzierten Spielzeit.

76.02

Das Monitoring-Verfahren besteht mindestens aus den folgenden Schritten:

  1. Übermittlung der Anforderungen an die Monitoring-Unterlagen an den Lizenzgeber und den Lizenznehmer;

  2. Rückgabe der erforderlichen ausgefüllten Monitoring-Unterlagen durch den Lizenznehmer an den Lizenzgeber;

  3. Beurteilung und Bestätigung der Vollständigkeit aller Monitoring-Unterlagen des Lizenznehmers durch den Lizenzgeber;

  4. Übermittlung der bestätigten Monitoring-Unterlagen durch den Lizenzgeber an die UEFA;

  5. Beurteilung der Monitoring-Unterlagen durch die UEFA-Administration und die FKKK;

  6. gegebenenfalls Anforderung weiterer Angaben durch die UEFA-Administration oder die FKKK;

  7. Entscheidung durch die FKKK gemäß den entsprechenden Bestimmungen des vorliegenden Reglements und der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs.

76.03

Die UEFA teilt den Lizenzgebern rechtzeitig die Fristen für die Einreichung der bestätigten Monitoring-Unterlagen an die UEFA mit.