Artikel 86 Berichts- und Monitoring-Perioden - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
86.01

Eine Berichtsperiode umfasst ein Finanzjahr, für das ein Lizenznehmer hinsichtlich der Fußballeinnahmen-Regel beurteilt wird.

86.02

Eine Monitoring-Periode umfasst drei aufeinanderfolgende Berichtsperioden, für die ein Lizenznehmer hinsichtlich der Fußballeinnahmen-Regel beurteilt wird.

86.03

Eine Monitoring-Periode umfasst:

  1. die Berichtsperiode T, die in dem Kalenderjahr endet, in dem die UEFA-Klubwettbewerbe beginnen;

  2. die Berichtsperiode T-1, die der Berichtsperiode T unmittelbar vorangeht; und

  3. die Berichtsperiode T-2, die der Berichtsperiode T-1 unmittelbar vorangeht.