Die annehmbare Abweichung ist das maximal mögliche aggregierte Fußballeinnahmen-Defizit für einen Lizenznehmer, mit dem die Fußballeinnahmen-Regel noch als erfüllt gilt.
Die annehmbare Abweichung beträgt EUR 5 Mio. Diese kann jedoch bis auf maximal EUR 60 Mio. erhöht werden, wenn eine solche Erhöhung vollständig entweder durch entsprechende Beiträge in der Monitoring-Periode oder durch das entsprechende Eigenkapital am Ende der Berichtsperiode T gedeckt ist.
Wird der Betrag der relevanten Beiträge oder des relevanten Eigenkapitals nicht vollständig für eine Erhöhung der annehmbaren Abweichung auf EUR 60 Mio. verwendet, kann der verbleibende Saldo für eine weitere Erhöhung der annehmbaren Abweichung um maximal EUR 10 Mio. für jede Berichtsperiode in der Monitoring-Periode verwendet werden, in der:
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der Lizenznehmer keinen Verstoß gegen die Klub-Monitoring-Vorschriften gemeldet hat oder gegen den Lizenznehmer keine Disziplinarmaßnahme im Zusammenhang mit den Klub-Monitoring-Vorschriften verhängt wurde;
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der Lizenznehmer keinem Vergleich mit der FKKK untersteht; und
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der Lizenznehmer folgende finanziellen Bedingungen gemäß Anhang J erfüllt:
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positives Eigenkapital;
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Quick Ratio (Liquidität 2. Grades);
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nachhaltige Schulden;
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Fortführungsfähigkeit.
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Umfasst eine Monitoring-Periode eine Berichtsperiode, die mehr oder weniger als zwölf Monate dauert, wird die annehmbare Abweichung je nach Anzahl Monate der Monitoring-Periode nach oben oder unten angepasst.