Artikel 90 Relevante Abzüge - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
90.01

Die folgenden Kosten gelten als relevante Abzüge für das langfristige Wohl des Fußballs gemäß Anhang J:

  1. Ausgaben, die direkt der Nachwuchsförderung zuzuordnen sind;

  2. Ausgaben, die direkt gemeinwohlorientierten Projekten zuzuordnen sind;

  3. Ausgaben, die direkt Frauenfußball-Aktivitäten zuzuordnen sind;

  4. Nettoausgaben, die direkt anderen Sportarten zuzuordnen sind;

  5. Nettoausgaben, die direkt nicht fußballerischen Tätigkeiten mit Bezug zum Klub zuzuordnen sind;

  6. Finanzaufwand, der direkt dem Bau und/oder der wesentlichen Veränderung von Sachanlagen zuzuordnen ist;

  7. Kosten für Mieterum-/-ausbauten.

90.02

Ein aggregiertes Fußballeinnahmen-Defizit kann durch relevante Abzüge bis zum verbleibenden Saldo der relevanten Beiträge bzw. des relevanten Eigenkapitals, die/das noch nicht zur Erhöhung der annehmbaren Abweichung gemäß Absatz 88.02 und Absatz 88.03 verwendet wurde, verringert werden.