Die folgenden Kosten gelten als relevante Abzüge für das langfristige Wohl des Fußballs gemäß Anhang J:
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Ausgaben, die direkt der Nachwuchsförderung zuzuordnen sind;
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Ausgaben, die direkt gemeinwohlorientierten Projekten zuzuordnen sind;
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Ausgaben, die direkt Frauenfußball-Aktivitäten zuzuordnen sind;
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Nettoausgaben, die direkt anderen Sportarten zuzuordnen sind;
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Nettoausgaben, die direkt nicht fußballerischen Tätigkeiten mit Bezug zum Klub zuzuordnen sind;
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Finanzaufwand, der direkt dem Bau und/oder der wesentlichen Veränderung von Sachanlagen zuzuordnen ist;
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Kosten für Mieterum-/-ausbauten.
Ein aggregiertes Fußballeinnahmen-Defizit kann durch relevante Abzüge bis zum verbleibenden Saldo der relevanten Beiträge bzw. des relevanten Eigenkapitals, die/das noch nicht zur Erhöhung der annehmbaren Abweichung gemäß Absatz 88.02 und Absatz 88.03 verwendet wurde, verringert werden.