Artikel 91 Fußballeinnahmen-Regel - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
91.01

Ein Lizenznehmer erfüllt die Fußballeinnahmen-Regel, wenn er für die Monitoring-Periode:

  1. einen aggregierten Fußballeinnahmen-Überschuss aufweist; oder

  2. ein aggregiertes Fußballeinnahmen-Defizit aufweist, das innerhalb der annehmbaren Abweichung liegt.

91.02

Ein Lizenznehmer erfüllt die Fußballeinnahmen-Regel nicht, wenn er ein aggregiertes Fußballeinnahmen-Defizit aufweist, das die annehmbare Abweichung übersteigt.