Artikel 98 Maßgebende Fassung und Korrespondenzsprache - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
98.01

Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen, französischen, deutschen und russischen Version des vorliegenden Reglements ist die englische Fassung maßgebend.

98.02

Sämtliche Korrespondenz zwischen der UEFA und dem Lizenzgeber und/oder dem Lizenznehmer hat in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen (Deutsch, Englisch oder Französisch) zu erfolgen und die UEFA kann vom Lizenzgeber und/oder Lizenznehmer eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten auf dessen eigene Kosten verlangen.