Die Mindestangaben im Hinblick auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind nachfolgend aufgeführt.
Betriebsertrag
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Eintrittsgelder
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Sponsoring und Werbung
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Übertragungsrechte
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Kommerzielle Aktivitäten
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UEFA-Solidaritätsbeiträge und Preisgelder
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Zuschüsse/Subventionen von nationalen Fußballverbänden oder Regierungen
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Sonstiger Betriebsertrag
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Gesamter Betriebsertrag (Summe der Positionen i) bis vii))
Betriebsaufwand
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Materialkosten
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Personalaufwand (Fußballspieler und andere Arbeitnehmer)
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Abschreibung/Wertberichtigung für Sachanlagen
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Amortisation/Wertberichtigung für sonstige immaterielle Vermögenswerten (ohne Spielerregistrierungen)
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Sonstiger Betriebsaufwand
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Gesamter Betriebsaufwand (Summe der Positionen ix bis xiii)
Spielerregistrierungen
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Amortisation und Wertberichtigung für Spielerregistrierungen bzw. Kosten für die Freistellung von anderem Personal
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Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Spielerregistrierungen
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Sonstiger Transferertrag/-aufwand
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Gesamtes Nettoergebnis aus Spielerregistrierungen (Summe der Positionen xv) bis xvii))
Nicht betriebliche Positionen
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Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von materiellen oder immateriellen Vermögenswerten
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Finanzertrag und -aufwand
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Sonstiger nicht betrieblicher Ertrag/Aufwand
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Steuerertrag/-aufwand
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Nettoergebnis (Summe der Positionen viii), xiv), xviii) und xix) bis xxii))
Die Unternehmensleitung sollte in Betracht ziehen, die Positionen (i) bis (xxiii) in der Gewinn- und Verlustrechnung selbst oder in den Anhangangaben darzustellen.