F.3 Gewinn- und Verlustrechnung - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026

F.3.1

Die Mindestangaben im Hinblick auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind nachfolgend aufgeführt.

Betriebsertrag

  1. Eintrittsgelder

  2. Sponsoring und Werbung

  3. Übertragungsrechte

  4. Kommerzielle Aktivitäten

  5. UEFA-Solidaritätsbeiträge und Preisgelder

  6. Zuschüsse/Subventionen von nationalen Fußballverbänden oder Regierungen

  7. Sonstiger Betriebsertrag

  8. Gesamter Betriebsertrag (Summe der Positionen i) bis vii))

    Betriebsaufwand

  9. Materialkosten

  10. Personalaufwand (Fußballspieler und andere Arbeitnehmer)

  11. Abschreibung/Wertberichtigung für Sachanlagen

  12. Amortisation/Wertberichtigung für sonstige immaterielle Vermögenswerten (ohne Spielerregistrierungen)

  13. Sonstiger Betriebsaufwand

  14. Gesamter Betriebsaufwand (Summe der Positionen ix bis xiii)

    Spielerregistrierungen

  15. Amortisation und Wertberichtigung für Spielerregistrierungen bzw. Kosten für die Freistellung von anderem Personal

  16. Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Spielerregistrierungen

  17. Sonstiger Transferertrag/-aufwand

  18. Gesamtes Nettoergebnis aus Spielerregistrierungen (Summe der Positionen xv) bis xvii))

    Nicht betriebliche Positionen

  19. Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von materiellen oder immateriellen Vermögenswerten

  20. Finanzertrag und -aufwand

  21. Sonstiger nicht betrieblicher Ertrag/Aufwand

  22. Steuerertrag/-aufwand

  23. Nettoergebnis (Summe der Positionen viii), xiv), xviii) und xix) bis xxii))

F.3.2

Die Unternehmensleitung sollte in Betracht ziehen, die Positionen (i) bis (xxiii) in der Gewinn- und Verlustrechnung selbst oder in den Anhangangaben darzustellen.